Die Bundesregierung hat am 16.12.2016 das neue „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Mit der Neuregelung sollen bisher bestehende technische Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie z. B. bei elektronischen Kassen, verhindert werden. Ab 1.1.2020 müssen elektronische Registrierkassen mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden.
Bitte beachten Sie, dass es in der Vergangenheit zu diversen Änderungen bzw. Ergänzungen hinsichtlich der Vorgaben bei elektronischen Kassen gekommen ist. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt. Gerne erreichen Sie uns für Fragen zu den einzelnen Sharp-Kassenmodellen telefonisch unter 08142 6523 236.
Aktuelle Informationen sowie Fragen & Antworten zu den neuen gesetzlichen Anforderungen an elektronische Kassen finden Sie unter nachfolgendem Link:
Aktuelle Informationen zu elektronischen Registrierkassen ab 2020
Ausführliche Informationen zu den neuen "Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen" sowie der "Kassensicherungsverordnung - KassenSichV" finden Sie auch auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
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